Der Flucht- und Rettungsplan ist die graphische Darstellung von Gebäuden jeglicher Art oder Teilen von diesen im Grundriss. Er dient zur Darstellung der Flucht- und Rettungswege, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe sowie der Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.
Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen regelt einerseits das Baurecht nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen der Bundesländer und andererseits das Arbeitsstättenrecht. Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen wird durch DIN ISO 23601 sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 geregelt.