Im Rahmen einer behördlichen Brandschau, einer Begehung durch den Feuerversicherer oder aus Gründen des Eigenschutzes ist es ggf. erforderlich, bestehende bauliche Anlagen im Hinblick auf den Brandschutz systematisch zu erfassen und zu bewerten.

Brandschutzrelevante Themen können hierbei etwa sein: die Zugänglichkeit für Einsatzkräfte der Feuerwehr und Löschwasserversorgung, die Ausführung von Bauteilen und Baustoffen, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, die Wirksamkeit von anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen oder Brandschutz in der Haustechnik.

Im Rahmen der Analyse wird der objektspezifische Sachverhalt detailliert erfasst, dokumentiert und mit den Vorgaben der früheren Baugenehmigung oder dem aktuellen Stand der Brandschutztechnik abgeglichen. Es wird herausgearbeitet, inwieweit baurechtlicher Bestandsschutz besteht und ob eine Anpassung an heutige Brandschutzvorschriften erforderlich oder aus Eigenschutzgründen empfehlenswert ist.