Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO sind für Sonderbauten, Neubauten, Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer erforderlich. Ein Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für eine bauliche Anlage unter Berücksichtigung des baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzes.
Brandschutzgutachten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Genehmigungsbehörde für kleine Sonderbauten erforderlich, die keine Wohngebäude sind und die nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer nicht brandschutzkonzeptpflichtig sind.