Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, während des Betriebes die Einhaltung eines Brandschutzkonzeptes und die sich daraus ergebenen betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten regelt das Baurecht nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen der Bundesländer.